Akten

Glossar

AE
Adverse Event – unerwünschtes Ereignis. Jedes negative medizinische Ereignis, das bei einem Patienten, der an einer Klinischen Studie teilnimmt, auftritt, ist ein AE. Hierbei kann, muss aber kein direkter Zusammenhang mit der zu prüfenden Substanz bestehen.

AMG
A
rzneimittelgesetz. Das Gesetz regelt im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung Sicherheitsaspekte im Verkehr mit Arzneimitteln, um für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.

Audit
Das Audit gehört zu den Überwachungsgremien Klinischer Prüfungen.

BfArM
B
undesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Zu den Aufgaben gehören u. a. Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Genehmigung Klinischer Prüfungen von Arzneimitteln, Risikoerfassung und -bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

CRF
C
ase Report Form – Prüfbogen. In diesem Dokument werden sämtliche Daten des Patienten, der an einer Klinischen Prüfung teilnimmt, dokumentiert und dem auftraggebenden Pharmaunternehmen (= Sponsor) berichtet. Die u. a. dort notierten AEs können später im Beipackzettel des zugelassenen Medikamentes als Nebenwirkung aufgeführt sein. Als Grundlage für die Dokumentation dienen die so genannten Source Data.

CRO
Contract Research Organisation – Auftragsforschungsinstitut, welches Planung und Durchführung klinischer Prüfungen übernimmt.

Deklaration von Helsinki
Deklaration des Weltärztebundes zu Ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen. Sie wurde durch die 18. Generalversammlung des Weltärztebundes in Helsinki, Finnland, im Juni 1964 verabschiedet.

Doppelblind
Eine Studie gilt als doppelblind, wenn weder der Patient noch der Prüfarzt wissen, welcher Behandlungsgruppe der Patient angehört.

Einverständniserklärung
Patienten müssen ihre Zustimmung zur Teilnahme freiwillig erteilen. Jeder Patient kann diese Einverständniserklärung ohne Angabe von Gründen zurückziehen.

Ethikkommission
Ein unabhängiger Zusammenschluss aus im Gesundheitswesen und in nicht medizinischen Bereichen tätigen Personen, dessen Aufgabe es ist, den Schutz des Menschen in der medizinischen Forschung zu sichern. Gesetzliche Grundlage ist das AMG.

FDA
F
ood and Drug Administration – US-amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde. Diese Behörde ist dem United States Department of Health and Human Services unterstellt. In Deutschland ist das BfArM für die Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zuständig.

GCP
G
ood Clinical Practice – Gute klinische Praxis. Internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von Klinischen Prüfungen.

GMP
G
ood Manufacturing Practice – Gute Herstellungspraxis. Internationaler Standard für die Herstellung von Arzneimitteln.

ICH
International Conference on Harmonisation – erarbeitet weltweit Kriterien zur Beurteilung von Medikamenten. Hierzu gehören u.a. die GCP-Standards.

IVRS
I
nteractive Voice Response System – Interaktives Sprachdialogsystem für die automatische Bearbeitung von Kundenanrufen.

LKP
L
eiter der klinischen Prüfung

Monitor
Der Monitor dient der Überwachung und der Qualitätssicherung klinischer Prüfungen. Er ist das wichtigste Verbindungsglied zwischen dem Sponsor und dem Prüfzentrum.

Multizentrisch
Mehrere Prüfzentren nehmen an einer Klinischen Prüfung teil.

Patienteninformation
Schriftliches Dokument, welches der Patient vor Studienbeginn lesen muss. Nach dem Aufklärungsgespräch mit dem Prüfarzt, darf der Patient die Einverständniserklärung unterschreiben.

Placebo
Scheinmedikament. Ein medizinisches Präparat, welches keinen Wirkstoff enthält. Dies kann ein Dragee, eine Kapsel, eine Tablette oder auch eine Creme sein. Placebos werden in Klinischen Prüfungen eingesetzt, um die Wirksamkeit einer zu prüfenden Substanz zu beweisen. Sie unterscheiden sich äußerlich und ggf. im Geschmack nicht vom echten Wirkstoff.

Prüfarzt
Arzt, welcher für die Durchführung der Klinischen Prüfung verantwortlich ist.

Prüfplan
Im Prüfplan – auch Studienprotokoll genannt – sind Zielsetzung, Planung, Vorgehensweise und Organisation einer Klinischen Prüfung beschrieben.

Randomisierung
Eine nach dem Zufallsprinzip ermittelte Zuteilung von Patienten zu verschiedenen Behandlungsgruppen.

SAE
S
erious Adverse Event – schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis. Als SAE wird jedes ungünstige medizinische Ereignis bezeichnet, welches zum Tode führt, lebensbedrohlich ist, einen stationären Aufenthalt erfordert, zu einer bleibenden oder schwerwiegenden Behinderung oder Invalidität oder zu einem Geburtsfehler führt. Jedes SAE muss vom Patienten sofort mitgeteilt werden.

Source Data
Originaldokumente, -befunde, -daten, und -unterlagen über die Studienteilnehmer.

Sponsor
Auftraggeber einer Klinischen Prüfung. Die Forschende Pharmaindustrie.

Study Nurse
Medizinisches Personal, in der Regel Krankenschwestern und Arzthelferinnen, welche speziell Klinische Prüfungen betreuen.